Ausschreibungsbedingungen

für den Eb-Dietzsch-Kunstpreis für Malerei 2024 des Vereins »Eberhard (Eb)-Dietzsch-Kunstfreunde e.V. (EDKF e.V.) Gera«

Seit 2008 wird in Gera zweijährlich einen Kunstpreis für Malerei vergeben, der dem bekannten Geraer Maler und Grafiker Eberhard (Eb) Dietzsch gewidmet ist. Er soll an diesen Künstler erinnern, der die kreative Szene in Thüringen jahrzehntelang entscheidend geprägt und sich aktiv für die Verwirklichung humanistischer Ideale eingesetzt hat.

Der Preis ist mit insgesamt 5.000,00 EUR dotiert und jungen Künstlern/Künstlerinnen vorbehalten, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Es werden vergeben:

1. Preis 2.500 EUR
2. Preis 1.500 EUR
3. Preis 1.000 EUR

Sonderpreise in Höhe von je 750 EUR loben der LIONS Club Gera und die Wohnungsbaugesellschaft »Elstertal« Gera für besonders interessante Werke der jüngsten Künstlerin bzw. des jüngsten Künstlers aus.

Im Jahr 2024 findet dieser Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Gera-Greiz statt. Herr Julian Vonarb, Oberbürgermeister der Stadt Gera, hat hierfür die Schirmherrschaft übernommen.

  1. Teilnahme

    Alle jungen Künstler/innen im Alter bis zu 35 Jahren, die über einen Hochschulabschluss verfügen, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben, können sich um den Kunstpreis bewerben. Zugelassen werden auch Künstler/innen aus den Partnerstädten von Gera.

    Es kann nur eine Arbeit eingereicht werden, die zunächst durch ein Foto zu belegen ist. Das Thema kann frei gewählt werden. Sämtliche Techniken der Malerei sind möglich. Zeichnungen und Druckgrafiken werden nicht zugelassen. Das Bild darf die Größen von 60 x 80 cm bzw. 80 x 60 cm nicht über-, von 40 x 50 cm bzw. 50 x 40 cm nicht unterschreiten. Über Ausnahmen
    entscheidet die Jury.

    Das eingereichte Werk soll bei anderen Wettbewerben noch nicht prämiiert worden sein.

    Nach einer ersten Sichtung der Einsendungen legt die Jury fest, welche/r Künstler/in das Original seines Werkes zur Entscheidung über den Eb-Dietzsch-Kunstpreis an den Verein der EDKF e.V. schicken kann.

    Die hierfür anfallenden Kosten für An- und Rücklieferung trägt der/die Künstler/in. Mit der Einreichung des Bewerbungsformulars erkennt der/die Künstler/in die Bedingungen dieser Ausschreibung an.

    Mit der Bewerbung erklärt der/die Künstler/in sein/ihr Einverständnis, dass Fotos und Daten gespeichert und für Zwecke der Veranstaltung (Werbemaßnahmen, Katalog etc.) verwendet werden dürfen. Die eingereichten Werke sind ausstellungsreif und in einer rücksendefähigen Verpackung anzuliefern. Insbesondere sind Bilder, welche einer Rahmung bedürfen, mit dieser zu
    versehen.

  2. Zeitlicher Ablauf / Bewerbungsform

    Für das Jahr 2024 muss die Bewerbung bis zum 31. Januar 2024 vorgenommen werden. Hierfür ist das Bewerbungsformular auf der Internetseite www.eb-dietzsch-kunstpreis.de online auszufüllen. Eine andere Form der Bewerbung ist nicht möglich.

  3. Ausstellung

    Alle für den 8. Eb-Dietzsch-Kunstpreis zugelassenen Arbeiten werden ab dem 10. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 in einer Ausstellung im Beratungscenter der Sparkasse Gera-Greiz in Gera präsentiert und zum Verkauf angeboten.

    Die ausgestellten Werke werden mit einer Künstlerbiografie in einem Katalog veröffentlicht. Hiervon erhält jede/r Nominierte kostenfrei fünf Exemplare zur individuellen Verwendung.

    Mit der Einreichung des Werkes ist der/die Künstler/in damit einverstanden, dass der EDKF e.V. im Auftrag des/der Künstlers/in eine Veräußerung zum angegebenen Preis vornimmt. Der vorgegebene Preis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7 %).

    Der EDKF e.V. tritt hierbei als Vermittler auf und teilt dem/der Künstler/in den jeweiligen Interessenten mit. Die Rechnungslegung und Bezahlung des Werkes erfolgen direkt zwischen dem/der Künstler/in und dem jeweiligen Interessenten. Vom Verkaufserlöse kann der/die Künstler/in nach eigenem Ermessen eine Spende an den EDFK e.V. vergeben, worüber er/sie eine Spendenbestätigung des Vereins erhält.

    Die Werke werden für die Dauer der Ausstellung in Höhe des von den Künstlern angegebenen Kaufpreises/ Versicherungswertes versichert. Der genannte Preis ist absolut verbindlich. Er bezieht sich immer auf das Werk mit Rahmen – soweit es gerahmt ist – und kann vor und während der Ausstellung nicht verändert werden.

    Über die Versicherungssumme hinaus wird nicht für Beschädigungen oder Verlust eines Werkes gehaftet. Die Bilder bleiben Eigentum des/der Künstlers/Künstlerin.

  4. Preisauszeichnung

    Zur Ausstellungseröffnung am 10. April 2024 im Beratungscenter Gera der Sparkasse Gera-Greiz
    wird die Verleihung des Eb-Dietzsch-Kunstpreises an den/die Preisträger/in vorgenommen. Er/sie wird von einer Jury aus Vertretern des EDKF e.V., der Sparkasse Gera-Greiz und von künstlerischen Hochschulen ermittelt. Die Jury tagt unter Ausschluss des Rechtsweges. Ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wir wünschen dem Wettbewerb um den 8. Eb-Dietzsch-Kunstpreis eine große Resonanz und allen Teilnehmenden viel Erfolg.

Dr. Matthias Hager
Erhard Lemm
Vorsitzende des »Eberhard (Eb)-Dietzsch-Kunstfreunde e.V. Gera«

Dr. Hendrik Ziegenbein
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Gera-Greiz

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